Name | Testdatum | Ergebnis |
Mirko J. | 18.01.2015 | negativ |
XXX | 18.01.2015 | negativ |
XXX | 11.02.2015 | negativ |
XXX | 05.03.2015 | negativ |
XXX | 05.03.2015 | negativ |
Birthe M. | 12.03.2015 | negativ |
Anastasios F. | 20.06.2015 | negativ |
XXX | 06.07.2015 | negativ |
Fabian B. | 07.07.2015 | negativ |
Dr. Michèl G. | 06.08.2015 | negativ |
Meeko M. | 10.08.2015 | negativ |
Pascal H. | 16.09.2015 | negativ |
Thomas H. | 01.10.2015 | negativ |
Vereinzelt liegt uns von GNBF e.V.-Athleten keine Zustimmung zur Veröffentlichung ihres negativen Testergebnisses vor. Diese Athleten werden daher an dieser Stelle nicht namentlich nicht genannt (XXX).
Info vom 06.10.2015:
Bisher gibt es (für mich persönlich nicht nachvollziehbar) vier Athleten (drei männliche und eine weibliche Athletin, die sich gegen das Schreiben eines Erfahrungsberichtes ihres Out-of-Season-Tests ausgesprochen haben und auch nicht namentlich genannt werden möchten. Das Testergebnis aller bisher getestenen Athleten ist negativ. Die anwaltliche Auskunft auf Nachfrage des Präsidiums der GNBF e.V. zu dieser Thematik lautet: „…auch wenn es objektiv schwierig zu verstehen ist, sollten Sie zumindest bei negativen Probe-Ergebnissen gegen den Willen des Athleten keine Texte oder Daten veröffentlichen. Dies wäre rechtlich problematisch und man muss es wohl auch persönlich respektieren„.
Die GNBF e. V. befolgt den ihr gegebenen anwaltlichen Rat, aber:
Athleten, deren Tests positiv auf den Gebrauch von Dopingmitteln ausfallen werden selbstverständlich genannt. Diese Info wird in Übereinstimmung mit dem GNBF e. V.-Anti-Doping-Regelwerk dann entsprechend auf verschiedenen Kanälen verbreitet, inklusive des Internets.
Mit sportlichen Grüßen,
Berend Breitenstein
Info vom 26.08.2015:
Im Zusammenhang mit den durch die GNBF e.V. durchgeführten Out-of-Season-Dopingtests ergab die Auswertung einer Probe durch das WADA-akkreditierte Labor des Instituts für Dopinganalytik und Sportbiochemie Dresden in Kreischa folgendes Ergebnis:
„In der Probe XXXX (Nummer liegt mir vor) wurde ein auffälliges Steroidprofil gemäß WADA TD2014EAAS festgestellt (s. ADAMS)“.
Diese Aussage alleine genügt noch nicht, um definitiv sagen zu können, ob der Athlet verbotene Substanzen eingenommen hat oder nicht. Um diesen Verdacht auszuräumen, hatte sich die GNBF e.V. daher dazu entschieden, eine kostspielige IRMS-Analyse (einige hundert Euro) der entsprechenden Probe in Auftrag zu geben.
Nachfolgend hierzu erklärende Worte des Anti-Doping-Beirats der GNBF e.V., Herrn Prof. Dr. Dr. Martin Hörning:
„Die Kohlenstoffisotopen-Massenspektrometrie (IRMS = isotope ratio mass spectrometry) ermöglicht den eindeutigen Nachweis eines Dopings mit endogenen Steroidhormonen wie Testosteron, Dihydrotestosteron und Dehydroepiandrosteron. Dabei wird das Verhältnis der Kohlenstoffisotope 13C und 12C von Testosteron und/oder seiner Metaboliten in einer Urinprobe ermittelt. Wenn ein im Rahmen einer Dopingprobe gemessener Steroidwert zu hoch ist, hilft die Messung, natürlich hohe Spiegel von dopingbedingt hohen Spiegeln zu unterscheiden. Denn das 13C/12C-Verhältnis von körpereigenem Testosteron unterscheidet sich vom 13C/12C-Verhältnis des in medizinischen Präparaten enthalten Testosterons. So lässt sich die Herkunft des gemessenen Testosterons (vom Körper produziert bzw. von außen zugeführt) ermitteln“.
Heute rief mich das Institut an und teilte mir mit, dass die entsprechende Probe negativ auf die Zufuhr von exogenem Testosterons ausgewertet wurde und der Athlet daher vom Verdacht des Dopings befreit ist. Aus rechtlichen Gründen darf ich keinen Namen nennen, der entsprechende Athlet hat sich dagegen ausgesprochen und hat auch auf das Schreiben eines Erfahrungsberichtes seines bei ihm durchgeführten Out-of-Season Dopingtests verzichtet.
Mit sportlichen Grüßen,
Berend Breitenstein