Mitgliedschaft kündigen
Die Kündigung der Mitgliedschaft ist bis zum 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres möglich. Wurde die Mitgliedschaft bis zu diesem Zeitpunkt nicht gekündigt, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Kalenderjahr.
Ich habe die Beitrittserklärung gelesen und erkläre mich damit einverstanden. Die Mitgliedschaft bei der GNBF e.V. bezieht sich auf das volle Kalenderjahr, also vom 01.01. bis zum 31.12 des Jahres, unabhängig vom Eintrittsdatum.
Bei Mitgliedsanträgen von Minderjährigen, ist die gesonderte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich (weitere Infos hierzu nach Erhalt des Mitgliedsantrags).
Mir ist bekannt und ich akzeptiere die Vorgaben des GNBF e. V. Anti-Doping-Regelwerks, das ich als ehemaliges Vereinsmitglied für den Fall eines Wiedereintritts bei der GNBF e. V. eine 6-monatige Sperrfrist ab Wiedereintritt in den Verein einzuhalten habe, bevor ich an GNBF e. V. – Meisterschaften teilnehmen darf. Für den Fall einer auf eigene Kosten finanzierten, unangekündigten Dopingkontrolle verkürzt sich dieser Zeitraum auf 3 Monate. Diese Maßnahmen dienen der Optimierung der Anti-Doping-Strategie der GNBF e. V.
Kündigung per E-Mail an: sekretariat@gnbf.de