Medizinische Ausnahmegenehmigung

Werden im Einzelfall verbotene Substanzen aufgrund medizinischer Indikationen eingenommen, so ist hierfür eine medizinische Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Dieser Antrag muss vor der Einnahme der Medikamente oder der Substanzen bei der GNBF vorliegen – generell 30 Tage vor Anwendung. Bei entsprechender medizinischer Begründung kann er auch kurzfristig eingereicht werden. Die Stellung eines retroaktiven Antrags zur Erteilung einer medizinischen Ausnahmegenehmigung ist nur für Trainingskontrollen (Out-Of-Season-Tests, siehe 5.2. der GNBF Anti-Doping-Regeln) möglich.

Das Antragsformular für die Erteilung einer medizinischen Ausnahmegenehmigung kann auf dieser Seite heruntergeladen werden. Werden im Einzelfall verbotene Substanzen aufgrund medizinischer Indikationen eingenommen, so muss dies beim Dopingtest bzw. am Tag des Einschreibens für einen Wettkampf angegeben und durch ein ärztliches Attest belegt werden

Formular Medizinische Ausnahmegenehmigung

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