Anti-Doping Jahresbericht 2018

Anti-Doping Jahresbericht 2018GNBF e.V. Anti-Doping 2018 PDF.pdfAdobe Acrobat Dokument 190.4 KB

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Von Michael Jablonski,

Geschäftsführer der Global Quality Sports GmbH (GQS).

Vorwort

Seit 2014 zeichnet GQS verantwortlich für die operativen Aktivitäten im Bereich Antidoping der GNBF e.V. Zählten zunächst ausschließlich die Probenahme innerhalb und außerhalb von Wettkämpfen zu unseren Aufgaben, übernimmt GQS seit 2018 die Antidoping-Ermittlungen und die Auswahl der Athleten zur Probenahme eigenständig. Darüber hinaus unterstützen wir die GNBF e.V. bei der Durchführung von möglichen Sanktionsverfahren sowie der Aufstellung des Test Distribution Plans (TDP) zur jährlichen Kontrollverteilung der Kontrollen innerhalb und außerhalb des Wettkampfes und überwachen die Prozesse seitens der GNBF e.V. im Handling mit positiven Proben („Adverse Findings“).

In Antidoping-Jahresberichten sollen künftig diese Tätigkeiten dokumentiert werden.

Maßnahmen in 2018

Zu den in 2018 durchgeführten Maßnahmen durch GQS im Antidoping-Bereich zählten:

  • Durchführung von Dopingkontrollen im Wettkampf mittels Urinanalysen und Blutanalysen.
  • Durchführung von Ermittlungen im Wettkampf mittels Sichtung und Haaranalysen.
  • Durchführung von Dopingkontrollen außerhalb des Wettkampfes mittels Urinanalysen.
  • Neu: Durchführung von Visiten zu Ermittlungszwecken.
  • Ermittlungen zur Unterstützung von Kontrollen und Visiten.

Verfahrensablauf

Die Dopingkontrollen innerhalb und außerhalb des Wettkampfes wie auch die Visiten fanden unangekündigt durch GQS im Rahmen des Antidoping-Regelwerkes der GNBF e.V. statt.

Die Probenanalyse der anonymisierten/kodierten Proben erfolgte in den von der Welt Antidoping Agentur (WADA) akkreditierten Laboren in Kreischa bei Dresden und Köln.

Die Analyseergebnisse wurden von den Laboren unmittelbar in das weltweite Antidoping-System (ADAMS) mittels einmaligem Probencode eingepflegt, so dass sowohl die WADA als auch die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) bei einem auffälligen Analyseergebnis („Adverse Finding“) unmittelbar eine Kontrollmeldung erhielten. Sowohl gegenüber NADA als auch WADA wurden alle Proben mit solchen auffälligen Analyseergebnissen durch die GNBF e.V. unmittelbar und korrekt dekodiert, GQS überwachte diesen Prozess. Es kam dabei zu keinen Abweichungen.

In keinem Fall wurde aufgrund einer medizinischen Ausnahmegenehmigung (Therapeutic Use Exemption – TUE) eine positive Probe nicht sanktioniert. Alle Adverse Findings führten zu einer Sanktionierung und einer siebenjährigen Wettkampfsperre.

Zum Zeitpunkt der Berichterstellung stehen noch drei Analyseergebnisse von Probennahmen aus Dezember 2018 aus.

Dopingkontrollen innerhalb des Wettkampfes

Sowohl anlässlich der Internationalen Deutschen Meisterschaft (IDM) in Neu-Ulm am 12.05.2018 als auch anlässlich der Deutschen Meisterschaft in Siegen (DM) am 20.10.2018 wurden Dopingkontrollen im Wettkampf am Wettkampftag und an den Einschreibetagen durchgeführt. Die Auswahl der Athleten erfolgte entweder durch Sichtung, Platzierung oder zuvor erfolgter Ermittlungen.

Alle zur Dopingkontrolle aufgeforderten Athleten wurden ohne Einschränkung kontrolliert und der geforderten Probenahme unterzogen.

Bei der IDM kam es dabei zu drei positiven Dopingkontrollen (Urin). Davon wurden zwei Athleten am Einschreibetag und ein Athlet am Wettkampftag kontrolliert. Die beiden Athleten, die am Einschreibetag getestet wurden, verzichteten nach der Dopingkontrolle auf einen Start bzw. erschienen am Wettkampftag nicht zum Wettkampf.

Die im Urin festgestellten Substanzen waren den Substanzklassen 1.1 (Exogenous AAS), 1.2 (Other Anabolic Agents) und 5 (Diuretics and Masking Agents) der WADA-Verbotsliste 2018 zuzuordnen.

Dopingkontrollen und Visiten außerhalb des Wettkampfes

Seit 2018 nimmt GQS die Auswahl der Athleten für die Dopingkontrollen und die neu geschaffenen Visiten außerhalb des Wettkampfes selbst vor.

Die Dopingkontrollen und Visiten erfolgten durchgängig unangekündigt im Rahmen des GNBF e.V. Antidoping Reglements durch Aufsuchen eines möglichen Aufenthaltsortes und im Rahmen der üblichen Praxis, die Athleten telefonisch zu kontaktieren, sofern sie nicht persönlich angetroffen werden konnten, um unverzüglich ein Treffen mit dem Dopingkontrolleur zu vereinbaren.

In einigen Fällen kam es dabei zu Verzögerungen der Visite bzw. der Dopingkontrolle durch falsche Meldeangaben der betroffenen Athleten (falsche Adresse, falsche Handynummer, fehlende Angabe von anderen regelmäßigen Übernachtungsstätten). In einem Fall konnte der Athlet weder an der angegeben Adresse ermittelt noch anderweitig innerhalb einer gesetzten Frist erreicht werden. Der Athlet wurde daraufhin aus der GNBF e.V. ausgeschlossen, da er dem Antidoping-System der GNBF e.V. offenkundig nicht zur Verfügung steht.

Während bei der Dopingkontrolle die Probenahme für eine spätere Analyse im Labor im Mittelpunkt steht, geht es bei der Visite im Wesentlichen darum, die körperliche Entwicklung des Athleten genauso zu überprüfen, wie mögliche Verstöße gegen Antidoping-Bestimmungen anhand körperlicher Merkmale festzustellen. Jede Visite kann zu jeder Zeit in einer Dopingkontrolle münden. GQS ist berechtigt, jederzeit die Probenahme anzuordnen und durchzuführen (Urin, Blut, Haare).

Im Rahmen von Dopingkontrollen und Visiten kam es im Jahr 2018 zu insgesamt sechs Verweigerungen der Probenahme durch Athleten. Die Weigerung der Probenahme kommt einem positiven Analyseergebnis gleich.

Dabei kam es zu Fällen, in denen Athleten persönlich angetroffen wurden und bereits zu Beginn der Dopingkontrolle/Visite eine Probenahme ablehnten oder nach körperlicher Begutachtung und anschließender Aufforderung zur Probenahme diese

verweigerten. In anderen Fällen erklärten die Athleten, nachdem sie nicht persönlich angetroffen werden konnten, am Telefon bzw. mittels SMS die Verweigerung der Dopingkontrolle.

Zwei dieser sechs Athleten standen in der Vorbereitung für die nächste Meisterschaft der GNBF e.V.

In allen sechs Fällen wurde die Kontrollverweigerung durch die GNBF e.V. als positives Analyseergebnis gewertet und der Athlet im Rahmen des verbandseigenen Antidoping Reglements bei der GNBF e.V. ausgeschlossen und für 7 Jahre an der

Teilnahme von Wettkämpfen gesperrt. Mindestens einer dieser Athleten startete danach bei einem anderen Bodybuilding-Verband innerhalb Deutschlands.

 In 2018 wurden insgesamt 13 Athleten einer Dopingkontrolle außerhalb des Wettkampfes unterzogen und darüber hinaus 78 Athleten im Rahmen einer Visite begutachtet.

Zusammenfassung und Fazit

Insgesamt wurden in 2018 neun Verfahren gegen Athleten eingeleitet, die sich eines Verstoßes gegen das Antidoping-Reglement schuldig gemacht hatten. In allen Fällen kam es zu einer siebenjährigen Wettkampfsperre und dem Ausschluss der Athleten. Die stark angestiegene Zahl der Dopingverstöße außerhalb des Wettkampfes resultiert aus dem neuen Instrument der Visite, den sich daraus ergebenden Möglichkeiten der körperlichen Begutachtung, dem daraus entstehenden Kontrolldruck, aber auch von Ermittlungsarbeit, die seit 2015 Aufgabe im Rahmen des Welt Anti Doping Codes ist.

Unser Dank gilt den vielen GNBF-Athletinnen und –Athleten, die in 2018 unsere Arbeit großartig unterstützt haben. Mit unangekündigten Dopingkontrollen und Visiten „platzen“ wir manchmal mitten in eine Tätigkeit oder in den Tagesablauf oder kommen am Ende eines ereignisreichen Wettkampftages auf Sie zu, fordern höchste Priorität für den Antidoping-Kampf ein und unterziehen Sie einem kompromisslosen, durchaus nicht angenehmen und strengen Prozedere. So sehr diese Situation für alle Beteiligten unkomfortabel ist, so sehr hilft sie dem (sauberen) Naturalathleten, „diesen einen Moment“ auf der Bühne zu erleben.

Dafür arbeiten wir weiterhin hart und bleiben Ihnen, den sauberen Athletinnen und Athleten der GNBF e.V., auch in 2019 „auf den Fersen“, aber auch ganz dicht an Ihrer Seite. Versprochen.

31. Dezember 2018

Michael Jablonski