Liebe GNBF e. V.-Mitglieder,
seit Gründung der GNBF im Jahr 2003 sieht das Anti-Doping-Regelwerk der GNBF eine mindestens 7-Jahre währende Frist vor, in denen Wettkampfathleten vor ihrer Teilnahme an GNBF e. V.-Meisterschaften dopingfrei sein müssen.
Ab dem 19.06.2019 sind nur Athleten/innen für GNBF-Meisterschaften teilnahmeberechtigt, die mindestens seit 12 Jahren keinen Gebrauch von verbotenen Substanzen oder verbotenen Methoden gemacht haben. Diese Regelung gilt ab dem 19.06.2019 für alle Neumitglieder der GNBF, die sich mit dem Gedanken tragen, zukünftig an GNBF e. V.-Meisterschaften teilzunehmen.
Entsprechend wurde das GNBF Anti-Doping-Regelwerk unter Punkt 2 „Liste der verbotenen Substanzen“ korrigiert:
„Mit der Teilnahme an Wettkämpfen der GNBF bestätigen die Athletinnen und Athleten, dass sie seit mindestens 12 Jahren keinen Gebrauch von verbotenen Substanzen oder verbotenen Methoden gemacht haben“
Desweiteren wurde das GNBF Anti-Dopingregelwerk unter Punkt 8: „Sanktionen bei Verstößen“ ab dem 13.06.2019 wie folgt geändert:
„Im Rahmen des GNBF Anti-Doping-Regelwerks positiv getestete Athletinnen und Athleten verlieren automatisch ihre Mitgliedschaft bei der GNBF und dürfen zukünftig nicht mehr an Wettkämpfen bei der GNBF teilnehmen – dies entspricht somit einer lebenslangen Sperre im Anschluss an das erste nachgewiesene Dopingvergehen“
Das GNBF e. V. Anti-Doping-Regelwerk und die GNBF e. V.- Liste der verbotenen Substanzen ist online auf www.gnbf.de ersichtlich.
Damit sind Athleten/innen, denen durch die GNBF ein Dopingvergehen nachgewiesen wird, nicht mehr für 7 Jahre an der Wettkampfteilnahme bei GNBF-Meisterschaften gesperrt, sondern von nun an lebenslang!
Die Testverfahren vieler anderer Verbände entsprechen nicht den hohen Anforderungen des GNBF Anti-Doping Regelwerks. Daher erkennt die GNBF die Testverfahren dieser Verbände – zum Beispiel den Lügendetektor-Test oder die Analyse von Urinproben in Nicht-WADA akkreditierten Labors – nicht an und bewertet die Ergebnisse derartiger Dopingtests als belanglos.
Alle Athleten, die an der GNBF internationalen Deutschen Meisterschaft oder der GNBF Deutschen Meisterschaft teilnehmen möchten, müssen Mitglied bei der GNBF oder Mitglied eines internationalen Partnerverbandes der GNBF sein und durch ihre Unterschrift der GNBF Anti-Doping-Regeln, durch ihre Unterschrift der GNBF Liste der verbotenen Substanzen und ihrer Unterschrift des Anmeldeformulars zu GNBF-Wettkämpfen die Gültigkeit der GNBF Anti-Doping-Strategie für ihre Person anerkennen.
Im Sinne des sauberen Natural Bodybuildings bin ich der Überzeugung, dass diese Verschärfung des GNBF e. V. Anti-Doping-Regelwerks positiv zu bewerten ist.
Dass die GNBF bezüglich ihrer Anti-Doping-Strategie auf dem richtigen Weg ist, unterstreicht auch deren Erwähnung im Jahresbericht 2018 der NADA (Nationale Doping Agentur Deutschland).
Aufgrund der durch das Institut GQS im Auftrag der GNBF e. V. durchgeführten Dopingkontrollen und deren Analyse im WADA akkreditiertem Partnerlabor der GNBF in Kreischa ist die als einziger Deutscher Natural Bodybuilding-Verein im Jahresbericht der NADA erwähnt – seht hierzu bitte die Seiten 28, 29 und 30 im Jahresbericht 2018, den ihr unten downloaden könnt.
Der NADA-Bericht 2018 zeigt erneut, wie vernetzt die GNBF im Antidoping-Kampf ist und wie korrekt die Prozesse gehandhabt werden.
Mit sportlich-fairen Grüßen
und besten Wünschen für das Training,
Berend Breitenstein
GNBF e. V.-Gründer
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